Ehe- und Familienrecht

„Ehen werden im Himmel geschlossen, aber auf Erden gelebt.“ Dieses Sprichwort beschreibt sehr treffend, dass die Ehe eine große Herausforderung darstellt. Wenn man diese Herausforderung gemeinsam nicht mehr bewältigen kann, geht es darum eine Lösung zu erarbeiten. Da die Ehe als Wirtschafts-, Lebens- und Geschlechtsgemeinschaft schon lange kein rechtsfreier Raum mehr ist, hat derjenige, der über seine Rechte Bescheid weiß, bei Gesprächen über die Scheidungsart, Ehegattenunterhalt, Obsorge bezüglich der gemeinsamen Kinder, Aufteilung des ehelichen Vermögens/der Schulden das entsprechende Know-How um vernünftig agieren zu können.

Aber auch bei der bloßen Lebensgemeinschaft bieten sich zahlreiche regelungsbedürftige Lebenssachverhalte an, welche aufgrund ihrer rechtlichen Schwierigkeiten und der nicht möglichen Abgrenzbarkeit von Emotionen eher „zuvor“, als „danach“ geregelt werden sollten.

Bereits zu Lebzeiten ist es sinnvoll, die Nachfolge im Todesfall zu regeln, zumal ansonsten die gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommt, mit der man nur bedingt zufrieden ist. Auch gilt es, Erbstreitigkeiten in weiser Voraussicht hintan zu halten. Weiters besteht die Möglichkeit für den Fall des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit, sog Vorsorgevollmacht, zu treffen.

Wir bieten in diesem Zusammenhang…

  • rechtliche Beratung hinsichtlich der rechtlichen Folgen einer Ehescheidung (Beratung nunmehr für einvernehmliche Scheidung Voraussetzung), aber auch bei Trennungen
  • rechtliche Beratung von Partnern in Lebensgemeinschaften (insbesondere bei Hausbau/-kauf, uneheliche Kinder, Erbschaft etc)
  • Vertretung vor Gerichten in eherechtlichen Belangen (Scheidung, Unterhaltsverfahren, Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren, Aufteilungsverfahren, Antrag auf gesonderte Wohnungsnahme …)
  • Vertretung von minderjährigen/volljährigen Kindern im Unterhaltsverfahren

genauso wie …

  • Beratung und Umsetzung von Schenkungen und Übergabsverträgen
  • Errichtung von Testamenten und Eheverträgen
  • Beratung und Errichtung von Vorsorgevollmachten

Öffnungszeiten:
Bürozeiten: Montag-Donnerstag: 8:00-12:00 Uhr & 14:00-17:00 Uhr
Freitag: 8:00-14:00 Uhr und nach Vereinbarung

T: +43 (0)3842/46 159-0